Qualitäts-Anforderungen

Für jeden GQ-Bayern-Produktbereich sind Qualitätskriterien festgeschrieben, die über dem gesetzlichen Standard liegen. Nachfolgend die zusätzlichen Qualitätsanforderungen für die jeweiligen Produktbereiche:

Pflanzliche Produktbereiche

Produktinfo:
Bier

 

 

Produkte im Einzelnen:

verschiedene Biere

 

Herkunftsbestimmungen:

  • Braugetreide und Hopfen zu 100% in Bayern erzeugt, erfasst und
    gelagert
  • Hopfenverarbeitung, Braugetreideverarbeitung und Malzherstellung
    zu 100% in Bayern
  • Bier zu 100% in Bayern gebraut
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware auf allen Verarbeitungsstufen

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung bei Getreide- und Hopfenanbau
  • festgelegte Mindestwerte bei Braugetreide: OTA < 3,0µg/kg,
    DON < 500µg/kg
  • festgelegte Mindestwerte bei Hopfen: Wassergehalt max. 11,5%
    Blatt-/ Stängelanteil und Hopfenabfall: max. 2,39%,
    Befallseinstufung max. G4, Fremdbestandteile max. 2%
  • festgelegte Mindestwerte bei Malz: Wassergehalt max. 5,0%,
    Extraktgehalt > 80,5%, Mürbigkeit > 80,0%, Ganzglasigkeit < 3,0%;
    kein artfremder Geruch
  • Bier nach Bayerischem Reinheitsgebot von 1516 gebraut
  • es gelten die Bestimmungen von g.g.A.-Bier bzgl. Stammwürzegehalt,
    Farbe, Bitterwerten (EBC) sowie Alkoholgehalten

Kontrollsystem:

Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.  

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Brot und GebäckProduktinfo:
Brot und Kleingebäck

Produkte im Einzelnen:
Semmeln, Brezen, Brote etc.

Herkunftsbestimmungen:

  • Brot und Kleingebäck in den Hauptbestandteilen zu 100% aus in
    Bayern erzeugten Rohstoffen (Mehl, Mühlerzeugnisse)
  • Brot und Kleingebäck zu 100% in Bayern verarbeitet und abgepackt
  • Zutaten wie Hilfsmittel, Gewürze, Salz, Zucker etc. sind ohne
    Rückverfolgbarkeit der Herkunft
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Bewertung der Backwaren nach DLG-Prüfschema (Struktur,
    Geschmack), Bestehen der DLG-Prüfung mit Auszeichnung


Kontrollsystem: 

Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung, über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.

 

Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Christbäume

Herkunftsbestimmungen:
  • Mind. in den letzten 6 Jahren in Bayern gewachsen (Kleinbäume bis 1,50 Meter Höhe mind. in den letzten 3 Jahren in Bayern gewachsen)
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Schnittzeitpunkt nach dem 10. November (ausgenommen Großbäume über 3 Meter Höhe)
  • Kein Einsatz chemisch-synthetischer Fungizide und Insektizide in den letzten 3 Jahren vor dem Schnitt (Ausnahmen nur nach Warndienstaufruf und mit Genehmigung)
  • Kein Einsatz von Herbiziden über Kopf in den letzten 3 Jahren vor dem Schnitt
  • keine Nacherntebehandlungen

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.  

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Feinsaure Delikatessen und Gemüsekonserven

Produktinfo:
Feinsaure Delikatessen
und Gemüsekonserven


Produkte im Einzelnen:

Essiggurken, Rote Beete, Sellerie, Rotkohl etc.

Herkunftsbestimmungen:

  • Gemüse zu 100% in Bayern erzeugt, verarbeitet, gelagert und
    abgepackt
  • Zutaten wie Gewürze, Salz, Zucker, Essig usw. sind ohne
    Rückverfolgbarkeit der Herkunft
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • festgelegte Höchstnitratgehalte
  • Vorgabe spezifischer Lagertemperaturen

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Gemüse einschließlich Salate

Produktinfo:
Gemüse einschließlich Salate

Produkte im Einzelnen:
Gelbe Rüben, Gurken, Kohlarten, Lauch, Kraut, Paprika, Rettich, Petersilie, Radieschen, Rosenkohl, Rote Beete, Sellerie, Salate, Spargel, Tomaten, Zucchini, Zuchtpilze, Zwiebeln, Artischocken, Speisekürbis, Kräuter.
Alle im Rahmen von GQ-Bayern zulässigen Gemüse-/Salat- und Kräuter-Arten finden Sie hier.

Herkunftsbestimmungen:

  • Gemüse/Salate/Kräuter zu 100% in Bayern erzeugt
  • Gemüse/Salate/Kräuter zu 100 % in Bayern verarbeitet, gelagert und abgepackt
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • festgelegte Höchstnitratgehalte
  • Lagerung getrennt von Obst
  • Vorgabe spezifischer Lagertemperaturen
  • Sicherstellung/Kontrolle der gesamten Kühl- bzw. Klimatisierungskette

     

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Getreide

Produkte im Einzelnen:
Weizen, Dinkel und Roggen

Herkunftsbestimmungen:

  • Getreide zu 100% in Bayern erzeugt
  • Getreide zu 100% in Bayern gereinigt, gelagert etc.
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • festgelegte Mindestwerte bei Weizen: 12,5% Rohprotein,
    Sedimentationswert 30, Fallzahl 230
  • festgelegte Mindestwerte bei Roggen: Verkleisterungstemperatur
    63°C, Amyloeinheiten 250
  • Mutterkornanteil max. 0,05%

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.  

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Mehl und Mühlenerzeugnisse

Produkte im Einzelnen:
Weizen-, Dinkel- und Roggenmehle, Brotbackmischungen

Lebensmittel mit der GQ-Bayern-Zutat “Mehl und Mühlenerzeugnisse”: Lebkuchen

Herkunftsbestimmungen:

  • Mehl und Mühlenerzeugnisse (Weizen, Dinkel, Roggen) zu 100% in
    Bayern  erzeugt
  • Mehl und Mühenerzeugnisse zu 100% in Bayern verarbeitet und
    abgepackt
  • andere Zutaten, z.B. Gewürze, sind ohne Rückverfolgbarkeit der
    Herkunft
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Mindestwerte bei Weizenmehl: Fallzahl 230 sec.
  • Mindestwerte bei Roggenmehl: Fallzahl 120 sec., Amyloeinheiten 250,  Verkleisterungstemperatur 63°C

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo: Kern- und Steinobst

Produktinfo:
Obst


Produkte im Einzelnen:

Äpfel, Zwetschgen, Kirschen, Erdbeerren, Himbeeren etc.

Herkunftsbestimmungen:

  • Obst zu 100% in Bayern erzeugt
  • Obst zu 100% in Bayern gelagert und verpackt
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Mindestwerte beim Zuckergehalt der Äpfel
  • Lagerung getrennt von Gemüse
  • Sicherstellung/Kontrolle der gesamten Kühl- bzw. Klimatisierungskette

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.  

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Rapsöl

Produktinfo:
Raps-Speiseöl

Produkte im Einzelnen:
Raps-Speiseöl

Herkunftsbestimmungen:

  • Raps zu 100% in Bayern erzeugt
  • Raps zu 100% in Bayern verarbeitet, gelagert und abgepackt
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • nur Kaltpressung; chemische Lösungsmittel sind nicht erlaubt
  • festgelegte Höchstwerte bei Säurezahl, Peroxidzahl und Verunreinigungen

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

 

Produktinfo:
Saft

Produkte im Einzelnen:
Apfelsaft

Herkunftsbestimmungen:

  • Saft zu 100% aus bayerischen Früchten
  • Saft zu 100% in Bayern verarbeitet, gelagert und abgefüllt
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • nur Direktsaft
  • nur Abfüllung in Glasflaschen
  • mindestens 42° Oechsle

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Senfkörner

Produkte im Einzelnen:

Senf

Herkunftsbestimmungen:

  • Senfkörner zu 100% in Bayern erzeugt
  • Senfkörner zu 100% in Bayern verarbeitet, gelagert und abgepackt
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • festgelegte Höchstwerte bei Fettsäuren, Feuchtegehalt und Verunreinigungen

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Speise- und
Veredelungskartoffeln


Produkte im Einzelnen:

Frische Kartoffeln und zusammengesetzte Produkte (z.B. Knödelteig)

Lebensmittel mit der GQ-Bayern Zutat “Speisekartoffeln”:
verschiedene Varianten von Knödelteig, Knödel, Bratkartoffeln, Salzkartoffeln, Kartoffelsalat, etc.

Herkunftsbestimmungen:

  • Kartoffeln zu 100% in Bayern erzeugt
  • Kartoffeln zu 100% in Bayern verarbeitet, gelagert und abgepackt
  • andere Zutaten, z.B. Gewürze, sind ohne Rückverfolgbarkeit der
    Herkunft
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • festgelegte Höchstnitratgehalte
  • mindestens 10% Stärkegehalt bei Speisekartoffeln
  • Vorgabe spezifischer Lagertemperaturen
  • lichtgeschützte Lagerung

Kontrollsystem:
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den jeweiligen Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Teigwaren

Produkte im Einzelnen:
verschiedene Nudelsorten und andere Teigwaren wie z.B. Spätzle

Herkunftsbestimmungen:

  • Mehl und Eier zu 100% in Bayern erzeugt
  • Teigwaren zu 100% in Bayern hergestellt und abgepackt
  • Andere Zutaten mit einem Anteil von mehr als 10%  an der Gesamtrezeptur (=Rohwaren ohne zugesetztes Wasser) in Bayern erzeugt. Ansonsten sind Zutaten (Hilfsmittel, Gewürze, Salz und Zucker etc.) ohne Rückverfolgbarkeit der Herkunft
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Zusätzliche sensorische Anforderungen hinsichtlich Aussehen, Geschmack und Geruch
  • Teigwaren frei von Vorratsschädlingen und Verunreinigungen
  • Restfeuchtegehalt bei getrockneten Teigwaren beträgt maximal 13%
  • Mindesteigehalte bei als Eier-Teigwaren ausgelobten Produkten

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Wein und Sekt

 

Herkunftsbestimmungen:

  • Trauben zu 100 % in Bayern erzeugt, erfasst und gelagert
  • Verarbeitung der Trauben zu Wein/Sekt zu 100% in Bayern
  • Lagerung und Abfüllung von Wein/Sekt zu 100% in Bayern
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung auf allen Rebflächen
  • Wein/Sekt erzielt ein Prämierungsergebnis von mind. 72 Punkten (von 100 Punkten) bei der sensorischen Prüfung im Rahmen der Fränkischen Wein- und Sektprämierung
  • Sektreifezeit von mindestens 12 Monaten auf der Hefe
  • Sektherstellung ausschließlich durch Flaschengärung

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern pflanzliche Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Tierische Produktbereiche

Produktinfo:
Eier

Produkte im Einzelnen:
Frischeier und Aufschlageier zur Weiterverarbeitung (z.B. für Nudeln)

Herkunftsbestimmungen:

  • Eier zu 100% von in Bayern gehaltenen Legehennen
  • Eier zu 100% in Bayern be- und verarbeitet sowie abgepackt
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • Verbot der Verfütterung fischmehlhaltiger Futtermittel
  • Verbot von Kleingruppenhaltung
  • erhöhte Anforderungen an die Eiqualität (Eiklar, Luftkammerhöhe)
  • Gewichtsklassen XL, L, M und S
  • bei Frischeiern max. 3% Schmutz- und Knickeier
  • bei Aufschlageiern zur Verarbeitung keine Schmutz- und Knickeier
  • zusätzliche Stichproben zur Salmonellen-Untersuchung

Weitere Anforderungen:

  • Ab 01.04.2023 dürfen nur noch Legehennen in GQ-Betrieben eingestallt werden, die aus einem Programm “Ohne Kükentöten” stammen
  • Ab 01.04.2024 dürfen nur noch Eier mit dem GQ-Zeichen vermarktet werden, die von Hennen aus einem Programm “Ohne Kükentöten” stammen
  • Die Anforderungen sind im Gesamtbetrie einzuhalten (d.h. für alle Ställe des Betriebs)

Kontrollsystem:
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Fisch (Forellen/Saiblinge und Karpfen)

Herkunftsbestimmungen:

  • Fische zu 100% in Bayern geschlüpft und gehältert
  • Fische zu 100% in Bayern geschlachtet, zerlegt und verarbeitet
  • Trennung von GQ-Bayern-Fisch und Nicht-GQ-Bayern Fisch

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel
  • Regelmäßige Messung und Dokumentation der Wasserqualität
  • Ausreichende Nüchterung der Fische vor dem Transport
  • Einhaltung von definierten Besatzobergrenzen
  • Einhaltung maximaler Transportdichten
  • Bestandsbetreuung durch Dritte (z.B. Fischerzeugerring, Fischgesundheitsdienst oder Tierarzt)
  • Karpfen: Keine Verfütterung von Speiseabfällen
  • Karpfen: Ausschließlich unverarbeitete Futtermittel ab dem zweiten Produktionsjahr
  • Karpfen: Maximal 10% Fett im Filet mit Haut

Kontrollsystem:

Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Gehegewildfleisch

 

Produkte im Einzelnen:

Gehegewild-Teilstücke

Herkunftsbestimmungen:

  • Gehegewild zu 100% in Bayern geboren, durchgängig gehalten und geschlachtet
  • Gehegewildfleisch zu 100% in Bayern zerlegt und verarbeitet
  • Trennung von GQ-Bayern-Tieren und Nicht-GQ-Bayern Tieren

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel
  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • Kein Pestizideinsatz im Gehege
  • Schlachtalter max. 22 Monate
  • Ausschluß von DFD-Fleisch durch fachlich versierte Inaugenscheinnahme des Schlachtkörpers bzw. durch pH-Wert-Messung bei Verdachtsmomenten
  • Lagerdauer bei vakuumverpackter, frischer Ware max. 6 Wochen (inkl. Reifung)

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung und bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Honig, GQ-BayernProduktinfo:
Honig


Produkte im Einzelnen:

Honig

Herkunftsbestimmungen:

  • Honig zu 100% in Bayern erzeugt (keine Bienenstöcke außerhalb
    Bayerns)
  • Honig zu 100% in Bayern gelagert und verarbeitet
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Wassergehalt max. 18% (Heidehonig max. 21,4%)
  • Vorgabe für Invertase-Aktivität

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte.

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Lamm, GQ-BayernProduktinfo:
Lammfleisch

 

 Produkte im Einzelnen:

Lammfleisch-Teilstücke

Lebensmittel mit der GQ-Bayern-Zutat “Lammfleisch”:

Lamm-Cevapcici

Herkunftsbestimmungen:

  • Lämmer zu 100% in Bayern geboren, durchgängig gehalten und
    geschlachtet
  • Lammfleisch zu 100% in Bayern zerlegt und verarbeitet
  • Trennung von GQ-Bayern-Tieren und Nicht-GQ-Bayern Tieren

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Schlachtalter max. 9 Monate
  • Ausschluß von DFD-Fleisch durch fachlich versierte Inaugenscheinnahme
  • Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel
  • Transportzeit nach Beladung max. 4 Stunden
  • Verbot der Klärschlammausbringung

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung und bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo: Masthähnchen


Herkunftsbestimmungen:

  • Masthähnchen zu 100% durchgängig in Bayern gebrütet, geschlüpft
    und gehalten
  • Masthähnchen zu 100% in Bayern geschlachtet, zerlegt und
    verarbeitet
  • Trennung von GQ-Bayern-Tieren und Nicht-GQ-Bayern Tieren

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel
  • Verbot der Verfütterung fischmehlhaltiger Futtermittel an
    Masthähnchen
  • Mindestens 7 Tage Serviceperiode zwischen zwei Mastgängen

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung und bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Milch und
Milcherzeugnisse

Produkte im Einzelnen:
Butter, H-Milch, Käse, Joghurt, Quark, Vollmilch, Schlagrahm

Herkunftsbestimmungen:

  • Milch zu 100% von in Bayern aufgezogenen und gehaltenen
    Milchkühen
  • Milch und Milcherzeugnisse zu 100% in Bayern verarbeitet und
    abgepackt
  • Zutaten in weiterverarbeiteter Milch bzw. in Milcherzeugnissen sind
    ohne Rückverfolgbarkeit der Herkunft
  • Trennung von Nicht-GQ-Bayern Ware

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • mind. 90% der Milch müssen S-Klasse-Kriterien erfüllen
  • verschärfte Grenzwerte/Kontrollen für Belastungen in der Milch (z.B. Aflatoxin)

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung bis hin zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Pute, GQ-BayernProduktinfo:
Putenfleisch

Herkunftsbestimmungen:

  • in Deutschland geschlüpfte Putenküken, Elterntiere aus Deutschland(auf drei Jahre befristete Ausnahmegenehmigung, da es bisher in  Bayern keine Putenbrüterei gibt. In Deutschland geschlüpfte Küken    können aber nur bei Einhaltung zusätzlicher Qualitätskriterien bezogen werden) 
  • Transport der Küken nach Bayern am ersten Lebenstag
  • Aufzucht der Puten in Bayern ab dem ersten Lebenstag
  • Puten zu 100% in Bayern geschlachtet, zerlegt und verarbeitet
  • Trennung von GQ-Bayern-Tieren und Nicht-GQ-Bayern-Tieren

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel
  • Verbot der Verfütterung fischmehlhaltiger Futtermittel an Puten
  • Mindestens 7 Tage Serviceperiode zwischen zwei Mastgängen

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung und bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo:
Rindfleisch


Produkte im Einzelnen:

Rind und -Teilstücke

Lebensmittel mit der GQ-Bayern-Zutat “Rindfleisch”:
verarbeitete Wurstwaren, mariniertes Fleisch etc.

Herkunftsbestimmungen:

  • Rinder zu 100% durchgängig in Bayern geboren, gehalten und
    geschlachtet
  • Rindfleisch zu 100% in Bayern zerlegt und verarbeitet
  • andere Zutaten, z.B. Gewürze, sind ohne Rückverfolgbarkeit der
    Herkunft
  • Ausnahmeregelung für die Schlachtung: die Schlachthöfe in Ulm und
    in Crailsheim (Baden-Württemberg, an der Grenze zu Bayern) sind
    nach GQ-Bayern zertifiziert und zugelassen und schlachten im
    Rahmen von GQ-Bayern ausschließlich bayerische, nach
    GQ-Bayern zertifizierte Tiere
  • Trennung von GQ-Bayern-Tieren und Nicht-GQ-Bayern Tieren

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel
  • Transportzeit nach Beladung max. 4 Stunden
  • Anwendung innovativer Schlachttechniken
  • Ausschluß von DFD-Fleisch
  • ph-Wert 24 < 6,0

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung und bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

Produktinfo: Schweinefleisch


Produkte im Einzelnen:

Schweinefleisch und -Teilstücke

Lebensmittel mit der GQ-Bayern-Zutat “Schweinefleisch”:
Schweineschnitzel, mariniertes Fleisch, verarbeitete Wurstwaren etc.

Herkunftsbestimmungen:

  • Schweine zu 100% durchgängig in Bayern geboren, gehalten und
    geschlachtet
  • Schweinefleisch zu 100% in Bayern zerlegt und verarbeitet
  • andere Zutaten, z.B. Gewürze, Panade, sind ohne
    Rückverfolgbarkeit der Herkunft
  • Ausnahmeregelung für die Schlachtung: Schlachthöfe in Ulm und in
    Crailsheim (Baden-Württemberg an der Grenze zu Bayern) ist nach
    GQ-Bayern zertifiziert und zugelassen und schlachtet ausschließlich
    bayerische, nach GQ-Bayern zertifizierte Tiere
  • Trennung von GQ-Bayern-Tieren und Nicht-GQ-Bayern Tieren

Qualitätsbestimmungen (über den gesetzlichen Standard hinaus):

  • Verbot der Klärschlammausbringung
  • Verwendung qualitätsgesicherter Futtermittel
  • Verbot der Verfütterung von Fischölen
  • Verbot der Verfütterung fischmehlhaltiger Futtermittel an Mastschweine
  • beschränkte Transportzeit, kurze Transportwege (nach Beladung max. 4 Stunden)
  • Magerfleischanteil > 50%
  • ph-Wert im Kotelett mind. 5,8

Kontrollsystem: 
Die Einhaltung der Qualitäts- und Herkunftsbestimmungen wird stufenübergreifend von der Erzeugung über die Verarbeitung und bis zum Handel kontrolliert. Mehr dazu unter GQ-Bayern Kontrollsystem.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Qualitäts- und Prüfbestimmungen bzw. in der Gegenüberstellung der Leistungsinhalte unter GQ-Bayern tierische Produkte. 

Wie Sie als Hersteller und/oder Verarbeiter neu in diesen Bereich einsteigen können, erfahren Sie unter GQ-Bayern Service.

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