Kennzeichnungs-Anforderungen

Für alle Produkte, die mit dem “GQ-Bayern Logo” ausgezeichnet werden, gelten bestimmte Kennzeichnungspflichten:

Kennzeichnung tierischer Produkte

Es gelten für alle abgepackten tierischen Produkte (Fleisch, Eier, Milch, Honig, Lebensmittel mit GQ-Zutaten) ab 1.4.2015 folgende GQ-Bayern Kennzeichnungsvorgaben:

GQ-Bayern-Zeichen entsprechend der Qualitätsregelungsrichtlinie

GQ-Bayern-Hompage-Adresse (www.gq-bayern.de) in unmittelbarer Nähe zum Zeichen

Losnummer zur Rückverfolgbarkeit (nicht für Eier)

Name sowie Postleitzahl und Ort des Herstellers/Erzeugers bzw. Inverkehrbringers (GQ-Bayern-Zeichennutzers)
»» Unter Inverkehrbringer sind nach GQ-Bayern Betriebe zu verstehen, die die GQ-Bayern- Produkte physisch abpacken.
Erzeugerorganisationen, Genossenschaften und andere Bündler, die GQ-Bayern-Produkte selbst oder in Mitgliedsbetrieben in ihrem Namen abpacken lassen, werden als “verantwortliche” Inverkehrbringer gewertet.

»»Die alleinige Angabe des Namens und der Anschrift von Handelsunternehmen (Einzel-/Zwischenhandel, etc.) oder Logistikunternehmen ist nicht zulässig, kann aber in Kombination erfolgen.

Für Lebensmittel mit GQ-Bayern-Zutaten gelten zusätzlich die entsprechenden Vorgaben.

Die Abgabe von GQ-Bayern-Ware in Verpackungen, die nicht der Fertigverpackungsverordnung entsprechen, an Handelsunternehmen (Einzelhandel, Zwischenhändler, Logistikunternehmen, Endverkaufsbetriebe, ambulante Verkaufsstellen, etc.), die nicht über einen Zeichennutzungsvertrag in das GQ-Bayern-Kontrollsystem eingebunden sind, ist grundsätzlich (außer bei Eiern) verboten.

Kennzeichnung pflanzlicher Produkte

Kennzeichnung pflanzlicher Produkte

(Schreiben des StMELF: LMS M1-3180-1/242 v. 07.05.2013 und LMS M1-3180-1/299 v. 02.04.2014)

Nach einer Übergangsphase seit Mai 2013 gelten für alle pflanzlichen Produkte (Obst, Gemüse, Kartoffeln, Lebensmittel mit GQ-Bayern Zutaten) ab 1.1.2014 folgende GQ-Bayern Kennzeichnungsvorgaben für Kisten/Steigen, Verpackungsfolien oder andere Verpackungen sowie Produktanhänger, Etiketten etc.:

GQ-Bayern-Zeichen entsprechend der Qualitätsregelungsrichtlinie

GQ-Bayern-Homepage-Adresse (www.gq-bayern.de) in unmittelbarer Nähe zum Zeichen

Losnummer zur Rückverfolgbarkeit

Name sowie Anschrift des Herstellers/Erzeugers bzw. Inverkehrbringers (GQ-Bayern-Zeichennutzers)
»»Unter Inverkehrbringer sind nach GQ-Bayern Betriebe zu verstehen, die die GQ-Bayern-Produkte physisch abpacken.
Erzeugerorganisationen, Genossenschaften und andere Bündler, die GQ-Bayern-Produkte selbst oder in Mitgliedsbetrieben in ihrem Namen abpacken lassen, werden als “verantwortliche” Inverkehrbringer gewertet.

»»Die alleinige Angabe des Namens und der Anschrift von Handels-(Einzelhandel, Zwischenhändler, etc.) oder Logistikunternehmen ist nicht zulässig, kann aber in Kombination erfolgen.

Für Lebensmittel mit GQ-Bayern-Zutaten gelten zusätzlich die entsprechenden Vorgaben.

Die Abgabe von loser, offener (inkl. “halboffener”) Ware in Verpackung, die nicht der Fertigverpackungsverordnung entspricht, an Handelsunternehmen (Einzelhandel, Zwischenhändler, Logistikunternehmen, etc.), die nicht über einen Zeichennutzungsvertrag in das GQ-Bayern-Kontrollsystem eingebunden sind, ist grundsätzlich verboten.

Falls seitens der Hersteller/Erzeuger bzw. Inverkehrbringer (Zeichennutzer) die nachfolgende stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit über die gesamte Handelskette (z.B. über Groß-/Zwischenhandel/Großmarkt an ambulante Verkaufsstellen) nicht sichergestellt werden kann, darf auf Kisten/Steigen etc. das GQ-Zeichen nicht direkt auf der Verpackung angebracht werden. Eine alternative Kennzeichnung mit dem GQ-Zeichen über Banderolen oder Einleger kann bis zum Vorliegen weiterer Praxiserfahrung in der Verwendung des GQ-Zeichens erfolgen.

Verpackungsmaterialien, die den festgelegten Vorgaben derzeit nicht entsprechen, können bis zum 01.01.2015 aufgebraucht werden.

Kennzeichnung von Lebensmitteln mit GQ-Bayern-Zutaten

Neben den allgemeingültigen Regelungen zur Kennzeichnung von pflanzlichen bzw. tierischen GQ-Bayern Produkten gelten für Lebensmittel mit GQB-Zutaten folgende Punkte:

Die Kennzeichnung darf nicht zu einer Irreführung des Verbrauchers führen. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, das “Fertigprodukt” sei aus dem Programm GQ. Das fertige Produkt muss daher in entsprechend größerer Schrift benannt sein, als die nachfolgende Hinweise. Das GQ-Zeichen darf sich nur auf die GQ-Zutaten beziehen.

Oberhalb des Zeichens “Geprüfte Qualität – Bayern” mit darunter stehender Nennung des Produktbereiches ist der Satz
“Dieses Produktname wurde hergestellt aus GQ-Zutat, z.B. Speisekartoffeln aus dem Programm Geprüfte Qualität – Bayern” anzubringen.

Die Kennzeichnung muss – bei Fertigpackungen – den Vorgaben der Lebensmittel-KennzeichnungsVO entsprechen, d.h. Zutaten müssen in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils genannt werden.

In der Zutatenliste sind die Zutaten aus dem Programm GQ-Bayern mit einem ” * ” zu kennzeichnen. Die Sternerläuterung ” * aus dem Programm Geprüfte Qualität – Bayern” ist abgesetzt von sonstigen Textbestandteilen auszuführen.

Der Anteil der GQ-Rohware am Endprodukt muss mindestens 60% betragen (Gewichtsprozent bei Einwaage, ohne zugesetztes Wasser oder Wasser als Aufgussflüssigkeit)
Das Fertigprodukt darf keine weiteren Zutaten aus dem ausgelobten GQ-Produktbereich enthalten, die nicht aus dem Programm GQ stammen.

Ausgeschlossen ist eine derartige Kennzeichnung bei Produkten, für die es einen eigenen Produktbereich gibt. So muss z.B. Brot und Kleingebäck entsprechend den eigenen Qualitäts- und Prüfbestimmungen hergestellt werden und kann nicht nach der Regelung für Lebensmittel mit GQ-Zutaten nur mit 60% GQ-Rohware erzeugt werden.

Die GQ-Kennzeichnung setzt gesetzliche Kennzeichnungsvorgaben nicht außer Kraft. Die GQ-Kennzeichnung ist zusätzlich anzugeben.
Eine Vorab-Information und Genehmigung der Endprodukte ist in jedem Einzelfall durch den Lizenznehmer erforderlich.

»»» Gestaltungsmuster zur Kennzeichnung von Lebensmitteln
mit GQ-Bayern-Zutaten

Geprüfte Qualität Bayern Logo