Landwirte/Erzeuger
Das bayerische Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem „Geprüfte Qualität – Bayern“ steht für regionale Herkunft und zusätzliche Kontrollen.
Landwirte müssen nicht nur die gute fachliche Praxis nach Fachrecht einhalten, sondern auch Vorgaben nach Geprüfte Qualität – Bayern erfüllen, die teils über den gesetzlichen Anforderungen liegen (z.B. Verbot von Klärschlamm). Jeder Landwirt wird je nach Produktbereich und je nach vorangehenden Kontrollergebnissen alle ein bis drei Jahre extern kontrolliert und zertifiziert. Die durchgängige Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette – beginnend mit der Erzeugerstufe – ist Voraussetzung für eine transparente, stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit der Herkunft.
Sobald ein Landwirt direkt vermarktet muss er sich als Zeichennutzer (siehe Service Zeichennutzer) zertifizieren lassen. Übernimmt ein Landwirt für andere Erzeuger oder einen Zeichennutzer Dienstleistungen in der Bearbeitung oder Abpackung, hat er ebenfalls einen Zeichennutzungsvertrag abzuschließen oder muss sich im Auftrag von Zeichennutzern entsprechend kontrollieren lassen.