Vordrucke für Vermarktungsmengenmeldungen (VMM)
Nachfolgend finden Sie die Vordrucke für die Meldung der vermarkteten Mengen aus dem Programm “Geprüfte Qualität – Bayern”.
Die Meldung muss von jeden Zeichennutzer bis spätestens 15. Februar des Folgejahres an ihren Lizenznehmer übermittelt werden.
Hinweis: Die Vordrucke für die VMM erhalten Sie von Ihrem Lizenznehmer.